Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kriewe - Computer Inh. Rudolf Kriewe

I. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit der Kunde auf die Verwendung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden auch AGB genannt, verweist, gelten die beiderseitig verwendeten Klauseln nur insoweit, als sie übereinstimmen. Die sich widersprechenden AGB-Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Ein Ausschluss der AGB der Firma Kriewe-Computer durch die AGB der anderen Vertragspartei ist nicht möglich.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sowie die in den Online-Diensten gemachten Angaben sind nur Richtwerte und unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Änderungen.
2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Kriewe-Computer eine Bestellung des Käufers schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Zusicherungen oder Nebenabreden. Die Firma Kriewe-Computer behält sich vor, einen Vertragsschluss mittels Rechnung zu bestätigen.

III. Preise

1. Wenn nichts anderes schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart ist, gilt unser Angebotspreis in EURO. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die von der Firma Kriewe-Computer bestätigten Preise. Nimmt der Auftraggeber die bestellte Software nicht bis zum vereinbarten Termin ab, gelten die Preise des Liefertages.
2. Kommt es mit unserem Einverständnis zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des geschlossenen Vertrages, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen und die durch den Auftraggeber bis zur Aufhebung des Vertrages schuldhaft verursachten Kosten geltend zu machen. Darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform oder elektronischen Form. Lieferfristen beginnen mit dem durch die Firma Kriewe-Computer mitgeteilten Datum. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Kunden zuzumuten. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
2. Die Firma Kriewe-Computer ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen, hinauszuschieben. Erst mit Ablauf der benannten Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Soweit für die Firma Kriewe-Computer die Leistung unmöglich geworden ist und sie diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, wird sie von der Verpflichtung zur Leistung frei.

V. Zahlung

Alle Zahlungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto am Ort unseres Sitzes sofort nach Erhalt der Leistung. Unsere Forderungen gelten immer als Bringschuld des Auftraggebers. Wir sind befugt, über jede Teillieferung oder -menge eine gesonderte und selbständige Rechnung auszustellen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegen genommen, so dass die Schuld erst dann erloschen ist, wenn unsere Bank den Gegenwert bestätigt. Die Fälligkeit unserer Rechnung bleibt bei Zahlung mit Scheck unberührt. Wechselzahlungen erfordern unsere vorherige Genehmigung. Stimmen wir zu, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Scheckzahlung. Diskontspesen und alle anderen Gebühren - wie im übrigen auch bei Scheckzahlungen - trägt der Auftraggeber. Bei verspäteter Zahlung werden dem Auftraggeber Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnet, soweit für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, mit Eintritt dieses Tages, ansonsten nach Erhalt einer Mahnung, anderenfalls 30 Tage nach Rechnungserhalt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt auch, wenn wir Dritte in Anspruch nehmen müssen, um unsere Rechte zu verfolgen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden alle unsere Forderungen - auch von uns anerkannte Wechselforderungen - sofort fällig. Des weiteren können wir von noch nicht zur Ausführung gelangten Aufträgen schadensfrei zurücktreten.
Dem Auftraggeber ist es versagt, die Zahlung einer Lieferung wegen etwaiger Ansprüche aus einem Auftrag oder wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit etwaigen Ansprüchen aufzurechnen. Letzteres gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.

VI. Mängelanzeige und Gewährleistung

Die Gewährleistung der Firma Kriewe-Computer beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen von zwei Nachbesserungsversuchen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
Bei normaler Abnutzung, falscher Lagerung/Behandlung, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Einwirkung von äußeren Einflüssen, insbesondere auch von Soft- und Hardware, welche zum Zeitpunkt der Leistung der Firma Kriewe-Computer nicht vorhanden oder nicht installiert war, liegt kein Mangel vor.
Der Kunde muss die Leistungen der Firma Kriewe-Computer unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder in elektronischer Form rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung der Firma Kriewe-Computer .
Hat uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch entstehende Kosten zu ersetzen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist wird auf 1 Jahr reduziert, soweit es sich um ein Geschäft im Unternehmensverkehr handelt. Durch eine Ersatzlieferung verlängert sich die Verjährungsfrist nicht.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind, außer bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere wenn die Vereinbarung den Kunden gegen Mangel-Folgeschäden absichern soll, ausgeschlossen. Alle schriftlichen oder bildlichen Darstellungen unserer Leistungen und Lieferungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit in diesem Sinne.

VII. Haftung

Die Firma Kriewe-Computer übernimmt keine Haftung für Verluste, insbesondere für Datenverluste oder Datenverfälschungen, sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche in Ansehung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts vertragsuntypisch sind oder nicht vorhersehbar waren.
Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die oben genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen oder dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend zustehen.

VIII. Rücktritt

Der Kunde kann vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten bzw. bestätigten Lieferfrist erst zurücktreten, wenn er schriftlich oder in elektronischer Form, eine Frist zur Nachlieferung/Nachbesserung gesetzt hat.

IX. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden - soweit notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Der Kunde ist damit einverstanden.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand ist Tettnang, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ist der Kunde nicht Unternehmer, gilt die gesetzliche Gerichtsstandsregelung.

XI. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand 17.11.2020